- The Board holds that Rule 137(5) EPC (unsearched subject-matter) is not applicable for amendments made to the patent in opposition.
T 0735/12 - link
Entscheidungsgründe
[] 3.4 Nicht recherchierte Gegenstände
Der von der Einsprechenden 2 unter Verweis auf Regel 137(5) EPÜ erhobene Einwand, dass der Anspruch 1 Merkmale enthalte, die lediglich der Beschreibung entnommen und daher nicht recherchiert worden seien, kann schon deshalb nicht greifen, da sich Regel 137 EPÜ lediglich auf "Änderungen der europäischen Patentanmeldung" [Hervorhebung hinzugefügt] bezieht und somit für das Einspruchs(beschwerde)verfahren nicht massgeblich ist, wie auch unter Punkt 3.4 der angegriffenen Entscheidung korrekt dargelegt.
Der unter Regel 137(5) EPÜ erhobene Einwand ist daher als unzulässig zu verwerfen.
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