- If a request is not admitted on procedural grounds, there is no need to give the patent proprietor an opportunity to presents arguments for novelty and inventive step.
EPO T 0928/12 - link
5. Rüge unter Regel 106 EPÜ
5.1 Mit ihrer Rüge hat die Beschwerdeführerin beanstandet, dass keine Möglichkeit gegeben war, "die Neuheit und erfinderische Tätigkeit des mit dem Hilfsantrag 2 neu eingereichten Anspruchssatzes vorzubringen". Die Fragen der Neuheit und erfinderische Tätigkeit dieses Antrags sind jedoch gerade deshalb nicht zur Diskussion gekommen, weil der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht ins Verfahren zugelassen wurde (s. Punkt 4.1 oben). Eine Diskussion der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit kam daher aus diesen verfahrensrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Hingegen wurde die Beschwerdeführerin selbstverständlich zur Frage der Zulassung dieses Antrags gehört. Das Unterbleiben der Diskussion über die Fragen der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit ist daher auf die Nichtzulassung dieses Antrags zurückzuführen.
5.2 Bezüglich der Frage der Zulassung dieses Antrags wurde der Beschwerdeführerin jedoch ausreichend Gelegenheit eingeräumt, ihre Argumente zu diesem Thema vorzubringen. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Erörterung der Frage der Zulassung dieses Antrags kommt daher ebenfalls nicht in Betracht.
5.3 Die Kammer wies daher die Rüge zurück.
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