Key points
- The respondent/ patentee argues that the appeal of the opponent is partially inadmissible so far as inventive step is concerned. The Board explains that the EPC does not have the concept of partial inadmissibility of appeals and provides a summary of some established case law.
- The Board, in German: “Zum einen kennt das EPÜ und die dazu ergangene Rechtsprechung das Konzept einer teilweisen Unzulässigkeit nicht. Sofern ein Einwand gegen die angefochtene Entscheidung in einer der Regel 99(2) EPÜ entsprechenden Weise vorgetragen wurde, ist die gesamte Beschwerde zulässig. Andere Einwände mögen dann vielleicht nicht ausreichend substantiiert im Sinne von Artikel 12(2) VOBK 2020 sein, dies führt aber nicht zu einer Teilunzulässigkeit, die sich durch späteren Vortrag ja nicht mehr beheben ließe, sondern nur dazu, dass diese Einwände, sofern sie erst später substantiiert werden, unter dem Zulassungsvorbehalt der zum Zeitpunkt ihrer verspäteten Substantiierung anwendbaren Ermessensvorschrift (Artikel 13(1) oder 13(2) VOBK) stehen. Zum anderen wäre gemäß ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammern eine Beschwerde nicht allein deshalb als unzulässig zu betrachten, weil sie sich auf Beweise stützt, die erstmals mit der Beschwerdebegründung vorgelegt wurden.”
- Note that in case you wish to contest the decision of the OD to not admit prior art documents, you must both show the serious error in that decision and that the claims are not patentable taking into account those documents. “Die Beschwerde befasst sich gerade mit dieser Nichtzulassungsentscheidung und versucht zum einen darzulegen, warum die Einspruchsabteilung hier fehlerhaft entschieden hat und warum zum anderen die Erfindung, hätte man die nicht zugelassenen Dokumente berücksichtigt, nahe gelegen hätte. ”
- The Board, in response to a craetive argument of the patentee regarding admissibility: “Die Ansicht der [patentee/respondent], man dürfe zur Patentfähigkeit nicht mit Dokumenten argumentieren [in appeal], die die Einspruchsabteilung nicht zugelassen hat, würde im Ergebnis dazu führen, dass Nichtzulassungsentscheidungen nicht effektiv mit der Beschwerde angefochten werden könnten, was zu ersichtlichen Rechtsschutzlücken führen würde.”
- The Board, about the obligation to carefully review the minutes of the first instance oral proceedings directly after receipt: “Die Kammer weist darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammern von den Parteien und deren Vertretern zu erwarten ist, dass der Inhalt einer Niederschrift, insbesondere dessen Vollständigkeit und Korrektheit, direkt nach dem Erhalt sorgfältig geprüft wird und ggf. zeitnah bemängelt wird, weil er die einzige Möglichkeit darstellt, nachzuvollziehen, was sich während der mündlichen Verhandlung vor der ersten Instanz tatsächlich ereignet hat”
- The opponent disputes that it had withdrawn the attacks based on Art. 83 and Art. 123(2) in the first instance oral proceedings.
EPO T 1679/17
(decision text omitted)
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