Key points
- Both the opponent and the patentee appeals. In the course of the oral proceedings, the Board indicates that the patentee's appeal is not allowable. The patentee then withdraws its appeal. The Board revokes the patent (as requested by the opponent as appellant) and orders the 25% refund of the appeal fee for the patentee.
EPO T 2415/16 - link
IX. Verfahrensabschließend beantragte die Einsprechende
die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und den Widerruf des Streitpatents.
Das Begehren der Patentinhaberin beschränkte sich nach der Rücknahme ihrer Beschwerde im Termin zur mündlichen Verhandlung auf die Zurückweisung der Beschwerde der Einsprechenden, hilfsweise, bei Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, die Aufrechterhaltung des Patents in geänderter Fassung auf der Basis eines der Anspruchssätze, eingereicht mit ihrer Beschwerdebegründung als Hilfsantrag 1 und mit Schriftsatz vom 9. Juli 2020 als Hilfsanträge 2 und 3.
4. Die Beschwerde der Einsprechenden ist begründet, da das Streitpatent nach keinem der Anträge der Patentinhaberin aufrechterhalten werden kann.
5. Nach Rücknahme der Beschwerde durch die Patentinhaberin im Termin zur mündlichen Verhandlung vor Verkündung der Entscheidung ist nach Regel 103 (4) a) EPÜ die von der Patentinhaberin gezahlte Beschwerdegebühr in Höhe von 25 % zurückzuzahlen.
Entscheidungsformel
Aus diesen Gründen wird entschieden:
1. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
2. Das Patent wird widerrufen.
3. Die von der Patentinhaberin gezahlte Beschwerdegebühr wird zu 25% zurückgezahlt.
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