- The Board confirms established case law (but does not cite that case law) finding that oral proceedings can be requested throughout the procedure, such that a request for oral proceedings is not late.
- The Board clarifies that a request for oral proceedings is not an amendment of a party's case in the sense of Art.13(1) RPBA 2020.
EPO T 1050/19 - link
Entscheidungsgründe
1. Zulassung des Antrags auf mündliche Verhandlung der Beschwerdegegnerin und Zulassung der Entgegenhaltungen D8, D9
Hinsichtlich dieser Fragen haben die Beteiligten während der mündlichen Verhandlung ihre Zustimmung zu einer Begründung in gekürzter Form gegeben (Artikel 15(7) VOBK 2020; siehe Protokoll der mündlichen Verhandlung).
Es genügt daher an dieser Stelle zu erwähnen, dass der spät gestellte Antrag auf mündliche Verhandlung zugelassen wurde, da es sich dabei nicht um eine Änderung des Beschwerdevorbringens nach Artikel 13(1) VOBK 2020 handelt, sondern um eine Ausübung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, und dass die Kammer keinen Grund sieht, die Ermessensentscheidung der Einspruchsabteilung hinsichtlich der Zulassung von D8 und D9 aufzuheben, da diese das richtige Kriterium der prima facie Relevanz angewendet hat.
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