12 December 2016

T 0750/11 - Rule 80 and restriction

Key points

  • The Board indicates that any amendment restricting the independent claims complies with Rule 80 EPC. 

EPO T 0750/11 - link


2.3 Regel 80 EPÜ
2.3.1 Die Beschwerdeführerin rügte, dass die Änderung in Merkmal (b) des gemäß Anspruch 1 beanspruchten Verfahrens, nämlich die Destillation des Reaktionsstroms unter Erhalt eines an Pentennitrilen auf 5 bis 30 Gew.-% abgereicherten Stromes 3, nicht den Erfordernissen der Regel 80 EPÜ genüge. Ein an Pentennitrilen auf 5 bis 30 Gew.-% abgereicherter Strom werde nämlich bereits in Druckschrift (1) erreicht, mit der Folge, dass die von der Beschwerdegegnerin eingeführte Beschränkung keinen Einspruchsgrund beheben könne.
2.3.2 Indessen ist eine Änderung nach Regel 80 EPÜ dann formal zulässig, wenn sie als ernsthafter Versuch zu werten ist, einem Einspruchsgrund zu begegnen. Damit steht formal eine Änderung, die den Gegenstand eines unabhängigen Anspruches weiter einschränkt, als im Einklang mit Regel 80 EPÜ. Ob aber jede einschränkende Änderung tatsächlich einen angezogenen Einspruchsgrund behebt ist eine Frage die erst bei der materialrechtlichen Prüfung zu klären ist.

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