28 August 2020

T 1232/15 - Not a diagnostic method (breast examination)

Key points

  • Claim 1 is directed to the 'use of several adhesive and haptic strips for forming an aid for blind persons to enable the line-by-line palpation of skin areas including the breasts of a female human body when performing a clinical breast examination'.
  • The Board finds that the claimed use is not excluded under Art. 53(c), in particular, that it is not a diagnostic method.
  • " Die beanspruchten Schritte dienen lediglich der Vorbereitung eines von einem Blinden durchzuführenden Diagnostizierverfahrens mittels Palpation, z. B. zur Erkennung von Brustkrebs. Das Diagnostizierverfahren selbst wird jedoch nicht beansprucht. Insbesondere enthalten die Ansprüche des Hauptantrags keine Schritte, welche die Diagnose strictu sensu betreffen, z. B. die Diagnose einer Brustkrebserkrankung aufgrund von durch Palpation ertasteten Knoten. "
  • The Board does not comment on the requirement of Article 57 EPC, that “an invention shall be considered as susceptible of industrial application if it can be made or used in any kind of industry, including agriculture.”


EPO T 1232/15 - link



IV. Der Wortlaut des unabhängigen Anspruchs 1 des Hauptantrags lautet wie folgt:


"1. Verwendung mehrerer Klebe- und Haptikstreifen (1a, 1b, 1c, 1d, 1e) zur Ausbildung eines Hilfsmittels für Blinde zur Ermöglichung der zeilenmäßigen Abtastung von die Brüste (7) eines weiblichen menschlichen Körpers umfassenden Hautbereichen bei Durchführung einer klinischen Brustuntersuchung, wobei fünf Klebe- und Haptik­streifen (1a, 1b, 1c, 1d, 1e),

die jeweils eine Oberfläche aufweisen, die aus einer Reihe aneinandergereihter Felder (2, 3, 4; 2', 3', 4'; 2'', 3'', 4'') besteht, wobei die Felder (2, 3, 4; 2', 3', 4'; 2'', 3'', 4'') ein mehrfach wiederkehrendes, gleichmäßiges Muster (5) ausbildend angeordnet sind, das sich aus mindestens drei taktil unterschiedlich wahrnehmbaren Feldtypen (2, 3, 4) zusammensetzt, wobei jeweils aneinander angrenzende Felder (2, 3, 4; 2', 3', 4'; 2'', 3'', 4'') eine mit den Fingern taktil wahrnehmbare, unterschiedliche Oberflächenhaptik oder Oberflächenstruktur aufweisen und wobei die den Feldern (2, 3, 4; 2', 3', 4'; 2'', 3'', 4'') gegenüberliegende, rückseitige Oberflächenseite der Klebe- und Haptikstreifen (1a, 1b, 1c, 1d, 1e) mit einem hautverträglichen Klebstoff versehen ist,

jeweils mit Abstand zueinander und senkrecht sowie parallel zueinander auf die Brüste (7) eines weiblichen menschlichen Körpers umfassende Hautbereiche und jeweils mit einer solchen Länge, dass sie jeweils länger als der Durchmesser der zu untersuchenden weiblichen Brüste (7) sind, aufgeklebt werden,

wobei die fünf Klebe- und Haptikstreifen (1a, 1b, 1c, 1d, 1e) längs verlaufend zumindest im Wesentlichen parallel zur Längsachse des weiblichen Körpers auf diesem aufgebracht und taktil gleichartig wahrnehmbare Felder (2, 3, 4; 2', 3', 4'; 2'', 3'', 4'') jeweils auf einer zumindest im Wesentlichen waagerecht verlaufenden Linie gleicher Höhe liegend einander koordiniert zeilenmäßig zugeordnet und zueinander ausgerichtet angeordnet und aufgeklebt werden,

wobei ein erster Klebe- und Haptikstreifen (1b) die Mamille der rechten Brust (7) überstreicht und ein zweiter Klebe-und Haptikstreifen (1d) die Mamille der linken Brust (7) überstreicht, wobei der erste und der zweite Haptik- und Klebestreifen (1b, 1d) jeweils direkt über die jeweilige Brustmitte gelegt und geklebt werden,

wobei ein dritter Klebe- und Haptikstreifen (1c) zwischen den beiden Brüsten (7) längs der Sternummitte verlaufend angeordnet wird,

ein vierter Klebe- und Haptikstreifen (1a) lateral rechts in Höhe der mittleren Axillarfalte und

ein fünfter Klebe- und Haptikstreifen (1e) lateral links in Höhe der mittleren Axillarfalte angeordnet wird, und

wobei jeweils ein Feld (2) eines ersten Feldtyps (2) von erstem und zweitem Klebe- und Haptikstreifen (1b, 1d) auf zumindest im Wesentlichen gleicher Höhe auf dem Zentrum der jeweiligen Mamille angeordnet wird und jeweils ein Feld (2) des ersten Feldtyps (2) von drittem bis fünftem Klebe- und Haptikstreifen (1c, 1a, 1e) zumindest im Wesentlichen auf derselben Höhe angeordnet wird."

No comments:

Post a Comment

Do not use hyperlinks in comment text or user name. Comments are welcome, even though they are strictly moderated (no politics). Moderation can take some time.