22 October 2018

T 0182/14 - Postponement oral proceedings

Key points

  • The Board had refused a request for postponement of the oral proceedings.
  • According the Notice in OJ 2007 SE 3, p. 115, a request for postponement "should indicate why another representative cannot stand in for the one unable to attend". The patent attorney at issue had stated that the other attorneys in his firm were not mechanical engineers like he was. 
  • The Board is not convinced. " Die Kammer merkt diesbezüglich an, dass in der Kanzlei, für die der verhinderte Vertreter tätig ist, laut Internetauftritt wenigstens sieben Patentanwälte der Fachrichtung Maschinenbau beschäftigt sind, zu deren Basiswissen Verbindungsarten gehören sollten." 
  • I suppose this is an example of the Board examining facts of own motion under Article 114 EPC.



EPO T 0182/14 -  link

Entscheidungsgründe
1. Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung
1.1 Eine mündliche Verhandlung vor den Beschwerdekammern kann nach Artikel 15 (2) VOBK auf einen schriftlichen und begründeten Antrag hin nach dem Ermessen der Kammer ausnahmsweise verlegt werden, wobei der Antrag so früh wie möglich zu stellen ist.
Bei der Ausübung ihres Ermessens berücksichtigte die Kammer zudem die Mitteilung des Vizepräsidenten der Generaldirektion 3 des Europäischen Patentamts vom 16. Juli 2007 über mündliche Verhand­lungen vor den Beschwerdekammern des EPA (ABl. EPA 2007, Sonderausgabe Nr. 3, 115, nachstehend: "Mitteilung").


1.2 Der Antrag auf Verlegung wurde mit Schreiben vom 8. März 2018 gestellt und damit begründet, dass der alleinige Sachbearbeiter bereits einen Termin vor dem Landgericht Mannheim habe. Eine entsprechende Ladung vom 15. November 2017 wurde beigefügt.
Der Grund des Antrags auf Verlegung der mündlichen Verhandlung war somit bereits zum Zeitpunkt der Ladung durch die Kammer bekannt. Der Antrag wurde jedoch erst fast einen Monat danach gestellt. Ein Grund für diese späte Einreichung wurde im Schreiben vom 8. März 2018 nicht gegeben (vgl. Nr. 2 der oben genannten Mitteilung).
Des Weiteren war zu berücksichtigen, dass ein Antrag auf Verlegung einer mündlichen Verhandlung, der damit begründet wird, dass der von einem Verfahrensbeteiligten bestellte Vertreter im Sinne von Artikel 133 (3) oder 134 EPÜ aus einem der in Nr. 2.1 der Mitteilung genannten Gründe an der Teil­nahme verhindert sei, gemäß Nr. 2.3 der Mitteilung zudem eine Begründung enthalten muss, warum der ver­hinderte Vertreter nicht durch einen anderen Vertreter im Sinne der Artikel 133 (3) oder 134 EPÜ ersetzt werden kann.
Im vorliegenden Fall haben die Beschwerdeführerinnen in ihren Schreiben vom 12. März 2018 dahingehend argumentiert, dass die im bisherigen Verfahren gesammelten Erfahrungen nur mit erheblichem Aufwand einem anderen Vertreter zu übermitteln seien, in der Sozietät des Vertreters "nicht ohne weiteres" ein anderer Vertreter, der ein, wie der bisherige Vertreter, mit Verbindungsarten vertrauter Maschinenbauingenieur ist, verfügbar sei, und es daher nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sei, die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung einem anderen Vertreter ohne Beeinträchtigung der Interessen der Einsprechenden zu übertragen.
Die Kammer merkt diesbezüglich an, dass in der Kanzlei, für die der verhinderte Vertreter tätig ist, laut Internetauftritt wenigstens sieben Patentanwälte der Fachrichtung Maschinenbau beschäftigt sind, zu deren Basiswissen Verbindungsarten gehören sollten. Ferner ist festzustellen, dass neben den Interessen der Beschwerdeführerinnen an einer Verlegung auch die Planung der mündlichen Verhandlungen durch der Kammer zu berücksichtigen war. Auch aufgrund der Tatsache, dass zur Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich eine Einarbeitung erforderlich ist, und der Schwierigkeit, einen zeitnahen Ersatztermin zu finden, an dem alle drei Kammermitglieder verfügbar sind, gab die Kammer in Ausübung ihres Ermessens dem Antrag auf Verlegung nicht statt.

No comments:

Post a Comment

Do not use hyperlinks in comment text or user name. Comments are welcome, even though they are strictly moderated (no politics). Moderation can take some time.