22 May 2019

T 1668/15 - Patenting software

Key points

  • The Board applies in a straightforward way the rule that a claim directed to a computer program is not excluded from patentability by Article 52(2)(c) EPC if the computer program has a technical character. The computer program at issue has technical character because it runs on a control device for a rolling mill.



EPO T 1668/15 -  link

3. Artikel 52(c) EPÜ [sic!]
Anspruch 8 ist auf ein Computerprogramm gerichtet.
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Computerprogramm dann patentierbar, wenn seine Umsetzung einen technischen Charakter hat (siehe Rechtsprechung der Beschwerdekammern, 8. Auflage, 2016, Kapitel I.A.2.4.3).
Die von der Beschwerdeführerin zitierte Meinung der Großen Beschwerdekammer G3/08 enthält in Hinblick auf die Patentierbarkeit von Computerprogrammen keine einschlägigen weiterführenden Auslegungshilfen, da die Vorlage des Präsidenten des Europäischen Patentamts, die zu G3/08 führte, bereits unzulässig gewesen ist.
Das im erteilten Anspruch 8 definierte Computerprogramm weist einen Maschinencode auf, der unmittelbar von einer Regelanordnung ausführbar ist und dessen Ausführung eine Umsetzung der Regelanordnung gemäß Anspruch 1 in einem Walzgerüst bewirkt.
Das in Anspruch 8 definierte Computerprogramm weist daher zweifelsfrei einen technischen Charakter auf und fällt daher nicht unter die Ausnahmen von der Patentierbarkeit gemäß Artikel 52(c) EPÜ [sic!].

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