15 October 2020

T 0822/16 - Reformatio in peius

 Key points

  • The Board recalls that the prohibition of reformatio in peius also applies if one of the two appellants (patentee and opponent) withdraws its appeal.
  • In this case, the opponent withdraws the appeal. The amended claims of the claims that were held allowable by the OD are not examined by the Board. 







EPO T 0822/16 - link



2. Da die Einsprechende 2 ihre Beschwerde zurückgenommen hat, ist die Patentinhaberin als alleinige Beschwerdeführerin im Verfahren verblieben. Daher ist die Kammer nach dem Verbot von reformatio in peius nicht befugt, Anträge im Verfahren zu prüfen, die die Position der Patentinhaberin verschlechtern würden.


Somit darf im vorliegenden Fall nur die Gewährbarkeit des Hauptantrags und der Hilfsanträge 1 und 2 geprüft werden.


Da zudem in allen drei zu überprüfenden Anträgen (Hauptantrag, Hilfsantrag 1 und 2) der unabhängige Anspruch 1 identisch ist mit dem für gewährbar erachteten unabhängigen Anspruch 1 des Hilfsantrags 3, beschränkt sich die Kammer auf die Überprüfung der weiteren unabhängigen Ansprüche sowie deren abhängigen Ansprüche im Hauptantrag und in den Hilfsanträgen 1 und 2. Der von der Einspruchsabteilung für erteilbar erachtete unabhängige Anspruch 1 sowie die davon abhängigen Ansprüchen 2 bis 11 des Hauptantrags und der Hilfsanträge 1 und 2 bleiben unberührt.

3. Die Patentinhaberin hat als alleinige im Verfahren verbliebene Beschwerdeführerin ihren Antrag auf mündlichen Verhandlung zurückgezogen und scheint somit nicht inhaltlich auf die vorläufige Stellungnahme der Kammer reagieren zu wollen. Die Kammer erkennt keinen Grund, warum sie von ihrer vorläufigen Meinung abweichen sollte. Die Kammer geht davon aus, dass der ursprüngliche Antrag der Einsprechenden 2 auf Widerruf des Patents nunmehr auf die Zurückweisung der Haupt- und Hilfsanträge 1 und 2 beschränkt ist. Da dies der Entscheidung der Kammer entspricht, wird der Antrag der Beschwerdegegnerin auf mündliche Verhandlung als gegenstandslos betrachtet. Eine endgültige Entscheidung kann folglich zum derzeitigen Zeitpunkt getroffen werden.

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