23 July 2020

T 0876/16 - Acting courteously to the Board

Key points

  • In this opposition appeal, the Board cancels oral proceedings scheduled for Monday on Friday afternoon by fax. On Thursday, the Registrar had contacted the opponent by phone about whether it maintained its request for oral proceedings (and an assistant of a representative forgot to send out the written confirmation of the withdrawal of the request for oral proceedings). 
  • The patentee's representative shows up on Monday morning and requests an apportionment of costs. The Board does not grant this request, because the representative works in a Munich firm.
  • "Den Vertretern der Beteiligten [Patentee]  wurde am Nachmittag des 6. März 2020 per Faxschreiben von der Geschäftsstelle der Kammer vorab mitgeteilt, dass der anberaumte Termin für die mündliche Verhandlung am 9. März 2020 aufgehoben wurde.
    Dies mag sehr kurzfristig gewesen sein, aber aus Sicht der Kammer dennoch rechtzeitig genug, um den Vertreter der Beschwerdeführerin, der Mitglied in einer Kanzlei in München ist, noch rechtzeitig vor seiner geplanten Anreise nach Haar zu informieren.
    Die Tatsache, dass die Kanzlei ihren Vertreter nicht rechtzeitig von der Aufhebung der mündlichen Verhandlung informierte, kann nicht der Gegenseite zur Last gelegt werden."
  • Importantly, the Board qualifies the failure of the representative of the opponent to confirm the withdrawal of the request of oral proceedings, announced by phone, to be a violation of Article 6 of the epi Code of Conduct, and includes a remark to this effect in the decision. 
    • "In all dealings with the European Patent Office and its employees, a member shall act courteously, and shall do everything possible to uphold the good reputation of this Institute and its members." (Article 6 CoC)
  • Article 7(5)(e) Code specifies that "breaches of the Code should be brought to the notice of the Disciplinary Committee in writing."




T 0876/16 - link

5.3 Den Vertretern der Beteiligten [Patentee]  wurde am Nachmittag des 6. März 2020 per Faxschreiben von der Geschäftsstelle der Kammer vorab mitgeteilt, dass der anberaumte Termin für die mündliche Verhandlung am 9. März 2020 aufgehoben wurde. Dies mag sehr kurzfristig gewesen sein, aber aus Sicht der Kammer dennoch rechtzeitig genug, um den Vertreter der Beschwerdeführerin, der Mitglied in einer Kanzlei in München ist, noch rechtzeitig vor seiner geplanten Anreise nach Haar zu informieren. Die Tatsache, dass die Kanzlei ihren Vertreter nicht rechtzeitig von der Aufhebung der mündlichen Verhandlung informierte, kann nicht der Gegenseite zur Last gelegt werden.
5.4 Die Kammer betrachtet das Vorgehen des Vertreters der Beschwerdegegnerin, der trotz gegenteiliger Zusage keine schriftliche Bestätigung seiner am Telefon getätigten Aussagen eingereicht hat, als Verletzung der Höflichkeitspflicht gemäß Artikel 6 der epi-Richtlinien für die Berufsausübung. Dessen ungeachtet kann auch dieses Verhalten keine Kostenentscheidung nach Artikel 104 (1) EPÜ rechtfertigen.
5.5 Aus den oben genannten Gründen ist die Kammer der Ansicht, dass eine Kostenentscheidung nach Artikel 104 (1) EPÜ zugunsten der Beschwerdeführerin nicht gerechtfertigt ist. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Kostenverteilung ist daher zurückzuweisen.
Entscheidungsformel
Aus diesen Gründen wird entschieden:
1. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
2. Das Patent wird widerrufen.
3. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Kostenverteilung wird zurückgewiesen.

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